ÖFFNUNGSTAG VON CAMPING 01-04-2023 bis 24-09-2023
Schwimmbäder VOM 13-05-2023 bis 23-09-2023

 

CAMPING FUENTE DEL GALLO S.L.: 3 STERNES, SICHERHEITSNORMEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR EINEN ANGENEHMEREN AUFENTHALT


1. - ZUGANG ZUM ZELTPLATZ. Ausschließlich Camper/innen zugestattet; andere Personen müssen unbedingt an der Rezeption um Erlaubnis bitten, dabei den Ausweis vorzeigen, und die dementsprechende Gebühr bezahlen, um dieselben Dienstleistungen wie die Camper benützen zu können.


2.- Dem Kunden wird diese Regelung bei seiner Ankunft vermittelt, wobei er/sie die Regelung völlig akzeptiert, um in den Zeltplatz einzutreten. Nicht Einhalten der Regelung kann zu Verweisung des Kunden führen.

 

3.- ANMELDUNG. Alle Camper/innen müssen bei der Ankunft die Anmeldung an der Rezeption ausfüllen, und müssen unbedingt dabei alle zahlungspflichtigen Gegenstände bekanntgeben, die sie in den Zeltplatz mitbringen wollen. Jegliche Änderung derselben während des Aufenthaltes muss sofort an der Rezeption bekanntgegeben, damit dies am selben Tag wirksam wird.

 

4.- WAHL DER PARZELLE ODER DES BUNGALOW. Die Zeltplatzleitung vorbehält sich das Recht, dem Kunden die Parzelle oder der Bungalow einzuweisen, das er/sie während des Aufenthalts besetzen darf.

 

5.- RESERVIERUNG VON BUNGALOWS. Nach der Buchung des Bungalows, sobald der Kunde die Vorauszahlung auf unserem Konto als Signal bezahlt hat, und den Tag der Ankuft, sowie der Abfahrt bestätig worden sind , wird die Reservierung während der ersten 24 Stunden ab dem Tag der Ankunft gehalten. Nach dieser Zeit, wenn der Kunde keinen Gebrauch von der Besetzung des Bungalows gemacht hätte, dann würden den Bungalow und den erhaltenen Betrag, ohne vorherige Ankündigung, zur Verfügung des Campingplatzes stehen.


6.- VERANTWORTUNG. Die Firma ist auf keine Weise verantwortlich für jegliche Art von Raub oder Diebstahl, die den Kunden passieren könnten. Es wird um Mitarbeit gebeten, alle Vorsichtsmassnahmen diesbezüglich zu treffen. Die Firma ist auch nicht für Schäden verantwortlich, die durch Brand verursacht werden, oder wegen jeglichem Vorfall, die die Camper/innen veranlasst haben, sowie auch Wetterereignissen.

 

7.- EINRICHTUNGEN UND ENERGIERESSOURCEN. Die Camper/innen müssen die Einrichtungen und Energieressourcen des Zeltplatzes auf vernünftiger und verantwortlicher Art benutzen. Jegliche Besonderheit derselben muss an der Rezeption bekanntgegeben, wobei ein Bevollmächtigter des Zeltplatzes, die einzige Person die das machen darf, die Einrichtung prüfen und reparieren kann.

 

8.- ABREISE. Die Räumung der Parzelle muss vor 12,00 Uhr am Abreisetag stattfinden. Es muss sauber, ordentlich und in perfektem Zustand gelassen werden. Die Räumung des Bungalows muss vor 11,00 Uhr stattfinden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Zustand des Bungalows nachzuprüfen, der denselben, in dem es gefunden wurde, sein muss. Ansonsten muss der Kunde eine Sanktion zahlen, deren Betrag in jedem Bungalow, sowie an der Rezeption, ausgesetzt ist.

 

9.- BEZAHLUNG. DDie Bezahlung des Aufenthalts muss vor 12,00 Uhr am Abreisetag gemacht werden. Dazu braucht man die Kundenkopie des Anmeldeformulares vorzuzeigen. Aufenthälte von mehr als sieben Tage müssen maximal wöchentlich bezahlt werden. Der vollständige Preis der Vermietung der Bungalows muss bei der Ankunft bezahlt werden. Die Öffnungszeiten der Rezeption sind von 08,00 Uhr bis 24,00 Uhr. Kunden, die vorhaben, vor 08,00 Uhr abzureisen, müssen am Abend vor der Abreise bezahlen.

 

10.- ERHOLUNG UND NACHTRUHE. Es wird gebeten, tagsüber keinen ärgerlichen Lärm zu machen. In der Nacht wird absolute Ruhe von 24,00 Uhr bis 08,00 Uhr gefordert. Jegliche wiederholte Ruhestörung führt zur Verweisung aus dem Zeltplatz. Der Bericht des Nachtwächters wird dementsprechend benutzt, um die Bedenklichkeit des Verstosses festzustellen.

 

11.- FAHRZEUGE. Die Verkehrszeichen im Zeltplatz müssen respektiert werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Zeltplatz ist 10km/Stunde. Um die Nachtruhe der Gäste zu respektieren darf man zwischen 24,00 Uhr und 08,00 Uhr kein Fahrzeug fahren. Gäste, die zwischen diesen Uhrzeiten ankommen oder abfahren möchten, müssen ihr Fahrzeug draussen im dementsprechenden Parkplatz lassen.

 

12.- VERLUSTE. Der Verlust von jeglichem Gegenstand, die dem Kunden von der Zeltplatzleitung zur Verfügung gestellt worden ist, (Bungalow Schlüssel, Toilette für Kinder oder Behinderte...),  muss laut den an der Rezeption ausgehängten Preislisten für andere Dienstleistungenen vom Kunden bezahlt werden.

 


13.- VORSCHRIFTEN, UM NOTSITUATIONEN ZU VERHINDERN, SOWIE MÖGLICHE MASSNAHMEN ZU TREFFEN.
Notgänge und andere Wege auf keinen Fall mit Autos oder anderen Gegenständen blockieren, die die freie Bewegung verhindern könnten.

GRILLEN VERBOTEN! (AUF DEM GANZEN CAMPINGPLATZ).

Kein Feuer auf dem Boden anzünden.

In allen Momenten die Normen und Anweisungen des Zeltplatzpersonals respektieren, vor allem in Bezug auf Einrichtungen, wo besondere Gefahr besteht, zum Beispiel in den Schwimmbädern.

Im Feuer- oder Notfall begeben Sie sich zum nächsten Notausgang, die im Plan stehen, den Sie bei Ihrer Ankunft bekommen haben. Achten Sie auf die Anweisungen des Personals, und entfernen Sie sich vom Ort des Risikos.


14.- GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN.
Für den Zugriff auf den Campingplatz mit Hund, muss der Kunde nachweisen können, dass das Tier die entsprechenden Impfstoffe und vorbeugende Maßnahmen hat.
Hunde müssen immer gefesselt sein und Maulkorb tragen, und dürfen nie auf Parzellen gehen, die ihren Besitzern nicht entsprechen.
Der Besitzer sorgt dafür, dass sein Tier sich nicht im Zeltplatzgelände erleichtert. Wenn dies passiert, muss der Besitzer die Exkremente entfernen. Der Besitzer des Tieres verpflichtet sich dazu, jeglichen vom Tier verursachten Schaden gegen Personen, Gegenständen oder Einrichtungen zu ersetzen. In den Bungalows, Toiletten, Wascheinrichtungen und Schwimmbädern sind Tiere strengstens verboten.
Die Benutzung von Butangasflaschen wird verboten.
Behalten Sie Ihren Ort sauber. Passen Sie auf alle gemeinsamen Einrichtungen auf.
Respektieren Sie das Eigentum Ihrer Nachbaren.


15.- Alle diese Vorschriften gehören zur Offiziellen inneren Regelung von Zeltplätzen, und den Normen des Consejeria de Turismo y Deporte de la Junta de Andalucía laut der Decree 26/2018, of January 23, für die Anordnung von Zeltplätzen in der amtlichen Bekanntmachung BOJA. Die obengenannte Verordnung steht allen Camper/innen zum Lesen an der Rezeption zur Verfügung.

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